„Ich unterstütze die Global Marshall Plan Initiative!
Die Initiative ist eine unabhängige und über-greifende Plattform für Aktivitäten von Personen und Organisationen. Sie weist auf Missstände hin und will das Bewusstsein für eine faire und gerechte Weltordnung stärken.“

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


01. Alle abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird in keinem Fall ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet. Stellungnahmen und Empfehlungen der Dienstleisterin bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

 

02. Die Dienstleisterin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.


03. Alle Leistungen werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Diese werden auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.


04. Alle Leistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form vereinbart. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

 

05. Dem Auftraggeber sowie den Veranstaltungsteilnehmern ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Materialien ohne schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und /oder Dritten zugänglich zu machen.


06. Sollte die Veranstaltung von Seiten des Auftraggebers kurzfristig nicht durchgeführt werden können, so entstehen ihm keine Kosten, wenn die Dienstleisterin spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Stornierung erhalten hat. Geht die schriftliche Stornierung bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu, wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises berechnet. Bei späterer Stornierung ist die volle vertraglich vereinbarte Summe fällig. Es steht dem Auftraggeber jedoch frei, bei Stornierung einen Ersatztermin für die Veranstaltung innerhalb der nächsten sechs Monate zu vereinbaren. In diesem Fall ermäßigt sich das dann fällige Honorar um die bereits gezahlte Stornierungsgebühr.

 

07. Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen sowie Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

08. Die Haftung der Dienstleisterin für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach Punkt 1 der AGBs ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

Die Dienstleiterin sichert zu, dass eine Versicherung gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in angemessenem Umfang vorhanden ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. 

Diese Regeln gelten auch, wenn die Dienstleisterin für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haftet.


09. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist die Dienstleisterin zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

 

10. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.

 

11. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind am Geschäftssitz in Dortmund.